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   VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 46/20   

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https://dejure.org/2020,7116
VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 46/20 (https://dejure.org/2020,7116)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.04.2020 - 1 B 46/20 (https://dejure.org/2020,7116)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. April 2020 - 1 B 46/20 (https://dejure.org/2020,7116)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 46/20
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren einer der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 46/20
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 46/20
    Seien die Gerichte zur Sachprüfung verpflichtet, könnten sie sich auch einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren insoweit nicht entziehen (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2003 - 1 BvR 2129/02 - NVwZ 2003, 856).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 11/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 46/20
    Der Verordnungsgeber hat mit dieser Regelung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass vermeidbare Reisen bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Verordnung (19.04.2020) unterbleiben sollen (so zur gleichlautenden Vorgänger-Rechtsverordnung: OVG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2020 - 3 MB 11/20 - Rn. 6, juris).
  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 58/20

    Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen - Eilantrag abgelehnt

    Der Verordnungsgeber hat mit dieser Regelung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass vermeidbare Reisen bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens der jetzt maßgeblichen Verordnung (mit Ablauf des 3. Mai 2020) unterbleiben sollen (vgl. zur gleichlautenden Vorgänger-Rechtsverordnung: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 MB 11/20 - Rn. 6, juris; und zuletzt die hiesige 1. Kammer, Beschluss vom 8. April 2020 - 1 B 46/20 -, Rn. 11 - 17, juris).
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